Hessen-vMB: Wahl-o-Mat zur LTW 2018, Frage 18

Meinungsbild #14593 vom 27.08.18 bis zum 29.08.18.

Bei kommerziellen Großveranstaltungen sollen sich die Veranstalter an den Kosten für den Polizeieinsatz beteiligen.

Nein:
Legale Veranstaltungen dürfen nicht mit Kosten belegt werden, die dadurch verursacht sind, dass illegale Aktivitäten drohen, die nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegen. Überdies gehen kommerzielle Veranstaltungen auch mit einem gewissen Steueraufkommen einher.

Neutral
Aufgrund der Vielschichtigkeit der möglichen Veranstaltungensformen und -hintergründe ist eine einfache Antwort nicht angezeigt.

Wahlbeteiligung: 10.91 % (80 abgegebene Stimmen von 733 möglichen Stimmen)

Hessen-vMB: Wahl-o-Mat zur LTW 2018, Frage 18

Auswertung ...mit Nichtwählern
    Stimmen Anteil     Stimmen Anteil
Neutral 41 51.25 % Neutral 41 5.59 %
Nein 33 41.25 % Nein 33 4.50 %
Enthaltung 6 7.50 % Enthaltung 6 0.82 %
        Nicht abgestimmt 653 89.09 %
PENIS